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Umfassender Schutz für Funktionärinnen und Funktionäre

Der Freizeitrechtsexperte Dr. Wolfgang Stock im Gespräch mit dem Vorsitzenden der Naturfreunde Steiermark Dr. Jürgen Dumpelnik über die Übernahme von Verantwortung im Verein, Haftungsfragen sowie Versicherungsleistungen für Funktionärinnen und Funktionäre.

Fotos: iStock, Rene Stix, Sissi Furgler Fotografie

 

Viele Menschen wollen aufgrund der Haftung keine ehrenamtliche Funktion übernehmen. Woran liegt das?

Dumpelnik: Wir hören das immer wieder in Gesprächen mit Menschen, die sich gerne bei den Naturfreunden engagieren möchten, dann aber davor zurückschrecken, Verantwortung im Verein zu übernehmen. Die Haftungsfrage wird sehr oft als Beweggrund angeführt. Wir müssen daher entsprechende Aufklärung betreiben. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Organisation erhalten bleibt.

Stock: Ich mir nicht so sicher, dass die mangelnde Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Funktionen nur aus der Haftungsangst resultiert. Ich glaube eher, dass eine Art Bindungsangst eine größere Rolle spielt, also die Angst davor, sich für einen längeren Zeitraum an eine Verantwortung zu binden. Was die Haftung betrifft, ist das Leben als Privatperson gefährlicher als das Ausüben einer Vereinstätigkeit. Im Privatleben hafte ich für jede Sorgfaltswidrigkeit. Bei einer unentgeltlichen Tätigkeit in einem Verein kommt es nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Haftung. Außer es wurde anderes vereinbart oder in den Statuten festgelegt.

 

Welche Haftungsfragen stellen sich für Freizeitorganisationen wie die Naturfreunde?

Stock: Freizeitorganisationen wie die Naturfreunde halten für ihre Mitglieder eine Vielfalt von Angeboten bereit: Das reicht von der Erhaltung baulicher Infrastruktur über die Pflege und Markierung von Wanderwegen bis hin zu Freizeitangeboten und Zusammenkünften aller Art. Bauwerkehaftung, Wegehalterhaftung und Veranstaltungshaftung sind dabei im Auge zu behalten. Die meisten Freizeitorganisationen verlassen sich nicht auf ihre Versicherungen, sondern wirken der Haftungsgefahr durch sicherheitsbezogene Aus- und Fortbildungsprogramme für ihre Mitarbeitenden präventiv entgegen.

Dumpelnik: Natürlich ist man in einem Verein immer wieder mit rechtlichen Problemstellungen konfrontiert, sei es in finanziellen Belangen, in baurechtlichen Angelegenheiten oder aufgrund von Unfällen, die passieren. Daraus entsteht in den allermeisten Fällen keine persönliche Haftung der Vereinsorgane. Hinzu kommt, dass unsere Funktionärinnen und Funktionäre über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, der nicht nur das Vereinsvermögen, sondern auch das Privatvermögen der betroffenen Person schützt.

 

Wird das Thema Haftung also überbewertet?

Dumpelnik: Bei diesem Thema hat sich in den letzten Jahren eine irrationale Angst aufgebaut, die vor allem auch durch die unscharfe Medienberichterstattung genährt wurde. Viele Menschen wurden verunsichert, indem man ihnen vermittelt hat, dass sie schon bei den kleinsten Kleinigkeiten mit ihrem Privatvermögen haften. Natürlich bedeutet die Tätigkeit in einem Verein eine Verantwortungsübernahme, und natürlich können dadurch Haftungen entstehen. In der Praxis ist mir aber in meiner zehnjährigen Tätigkeit bei den Naturfreunden kein Fall mit einer größeren Haftungsproblematik untergekommen.

Stock: Jede Verantwortungsübernahme ist grundsätzlich auch mit einer Haftung verbunden. Das gilt auch für die Tätigkeit in Vereinen: Ein Verhalten, das Schadenersatzpflichten des Vereins gegenüber Vereinsmitgliedern oder Dritten ausgelöst hat, kann zur Haftung führen. Da Vereine oftmals über eine sehr umfassende Haftpflichtversicherung verfügen, ist die Gefahr, selbst Schadenersatzzahlungen leisten zu müssen, aber sehr gering. Zudem sind die gesetzlichen Haftungsbestimmungen – wie die gerichtliche Praxis zeigt – durchaus nicht überschießend.

 

Welchen Schutz bieten die Naturfreunde ihren Funktionärinnen und Funktionären?

Stock: Die Naturfreunde-Haftpflichtversicherung versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden an Dritte auf die Verursacherin bzw. den Verursacher zukommen kann, beispielsweise bei der Organisation und Durchführung von Weiterbildungs- und Ausbildungskursen des Vereins. Mitversichert gelten auch die Schadenersatzansprüche zwischen den hauptberuflichen Funktionärinnen und Funktionären, den ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionären sowie den Mitgliedern des Vereins. Um dem höheren Risiko bei Klettersteigen, Klettergärten und Single Trails Rechnung zu tragen, wurde die Haftpflichtversicherung entsprechend erweitert.

Dumpelnik: Um unsere Funktionärinnen und Funktionäre noch besser absichern zu können, prüfen wir auf Landesebene den Abschluss einer sogenannte Directors-and-Officers-Versicherung. Diese Form der Versicherung ist schon seit Jahren ein fixer Standard für Geschäftsführer*innen, Vorstände, Aufsichtsräte usw. Wir wollen, dass sich unsere Funktionärinnen und Funktionäre keine Sorgen machen müssen und sich auf das konzentrieren können, was sie eigentlich tun wollen, nämlich unseren Mitgliedern Freizeiterlebnisse zu ermöglichen und sie für die Natur zu begeistern.

Freizeitrechtsexperte Dr. Wolfgang Stock und Dr. Jürgen Dumpelnik, Vorsitzender der Naturfreunde Steiermark

Dr. Wolfgang Stock betreibt das Büro für Freizeitrecht (freizeitrecht.at) und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Rechtsfragen der Outdoorfreizeit sowie mit Sicherheits- und Haftungsfragen.
Weitere Informationen
Dank eines umfassenden Versicherungsschutzes sind Naturfreunde-Funktionärinnen und -Funktionäre bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bestens abgesichert.
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